Ortsgericht
Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Aufgaben der Ortsgerichte:
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel.
Zuständigkeit der Ortsgerichte:
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
Schätzungen
Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:
- Grundstücken
- beweglichen Sachen
- Nutzungen eines Grundstücks
- Rechten an einem Grundstück
- Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind
- Schäden an einem Grundstück und an Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind soweit die Gegenstände sich in seinem Bezirk befinden.
Vorsteher des Ortsgerichts Erlensee: Herr Dieter Gilbert (Vertreter: Herr Werner Haas)
Sprechzeiten des Ortsgerichts : Montag 15 bis 18 Uhr
Tel.: 06183 / 9151-730 (während der Sprechzeiten)
Fax: 06183 / 9151-199
Sitzungszimmer 2, EG im Rathaus Erlensee
Das Ortsgericht ist auch unter der E-Mail Adresse: ortsgericht@erlensee.de zu erreichen.
Informationen zu den Aufgaben, Gesetzen u.a. der Ortsgerichte