Schiedsmann der Gemeinde Erlensee

Herr Heck
Telefon : 06183-72461

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

stellv. Schiedsmann der Gemeinde Erlensee:

Herr Knieps     
Telefon : 06183-71894
FAX  :  06183-9151-77

Informationen zum Schiedsmann

Wesentlich ist, dass bei bestimmten nicht so bedeutsamen zivilrechtlichen Streitigkeiten zwingend ein vorgerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. Erst wenn dieses Schlichtungsverfahren erfolglos geblieben ist, wird der Weg zum Gericht eröffnet. Hierbei handelt es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro, bestimmten Nachbarrechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre außerhalb der Medien. In diesen Fällen ist die gerichtliche Klage erst zulässig, wenn erfolglos eine Gütestelle angerufen wird. Eine solche Gütestelle ist das Schiedsamt. Die Schiedsleute können aber auch freiwillig bei allen Streitigkeiten des täglichen Lebens – ohne Begrenzung der Höhe der Forderungen – um bürgerlich-rechliche Ansprüche angerufen werden. Weiterhin werden die Schiedsleute bei bestimmten leichten Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verletzungen des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen schlichtend tätig. Diese Straftaten werden dann nicht mehr von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei Straftaten spricht man von dem Sühneversuch, bei den übrigen Streitigkeiten handelt es sich um eine Schlichtung. Beim Schiedsamt treffen sich die Parteien in unkomplizierter Atmosphäre mit der zuständigen Schiedsperson und es wird versucht, eine für alle Parteien befriedigende Lösung zu erarbeiten. Dieser Vergleich wird von den Parteien und der Schiedsperson unterschrieben und hat die gleiche Qualität wie ein vor dem Gericht geschlossener Vergleich. Kommt es zu keiner Einigung der Parteien, so kann mit der von der Schiedsperson ausgestellten Bescheinigung für den erfolglosen Sühneversuch/Schlichtungsversuch die Klage bei Gericht erhoben werden.

Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Benötigte Unterlagen: Keine

Rechtliche Grundlagen: Hess. Schiedsmanngesetz

Kosten: Gebühren und Auslagen entstehen je nach Verfahrensausgang.