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zurückSchiedsamt Erlensee: Wilhelm Pabst ist neuer stellv. Schiedsmann
Wilhelm
Pabst ist neuer stellv. Schiedsmann für den Schiedsbezirk Erlensee. Das
Amtsgericht Hanau hatte ihn jüngst für dieses Ehrenamt vereidigt.
Der
Erlenseer ist seit 3 Jahren Beamter im Ruhestand. Er hatte zuvor über 45 Jahre
in Frankfurt für die Bundesbahndirektion im Fahrplanwesen gearbeitet. Wie
er selbst sagt, liegt ihm das Ehrenamt. Er habe sich schon im schulischen Elternbeirat
seiner 3 Kinder oder auch als Schöffe am Gericht eingesetzt. Nun hatte er sich
sehr gerne für das Amt des stellv. Schiedsmannes beworben. Zusammen
mit Schiedsmann Horst Pabst (mit dem Wilhelm Pabst nicht verwandt ist), ist das
Schiedsamt in Erlensee somit ab sofort wieder voll besetzt.
Info: Die Zuständigkeiten der Schiedsämter sind im
hessischen Schiedsamtsgesetz festgelegt. Die Aufgabe von Schiedspersonen
ist die Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten sowie die Leitung von
sogenannten Sühneverhandlungen bei bestimmten Privatdelikten.
Die Schiedsperson greift vermittelnd bei vermögensrechtlichen Streitereien ein
oder tritt als Schlichter bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten wie z. B.
Einwirkungen vom Nachbargrund-stück, Störungen durch Tiere, aufgrund von
Geräuschen oder Geruchsbelästigungen von einem Nachbargrundstück/Wohnung,
Überwuchs oder Überhang von Büschen und Bäumen usw. auf. Bei Strafsachen wie z.
B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Verletzung des
Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung ist eine Sühneverhandlung vor
dem Schiedsgericht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Eine Schiedsperson wird von der
Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Schiedspersonen
sind ehrenamtlich tätig. Eine Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr
vollendet haben jedoch das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Kontakt
per Email: schiedsamt@erlensee.de. Sprechzeiten nach vorheriger
Vereinbarung.
Wilhelm Pabst wurde für 5 Jahre zum stellvertretenden
Schiedsmann in Erlensee gewählt. Foto: Privat